Wo fängt Cybermobbing an und ab wann kann von einer Straftat gesprochen werden? Was ist wann auch strafrechtlich relevant und können Minderjährige überhaupt belangt werden? Diese und viele andere Fragen beantwortet die Rechtsanwältin Gesa von Schwerin in ihren 90minütigen Webinaren für Schulklassen, an denen am 10.01. und 25.01. alle fünften, sechsten, neunten und zehnten Klassen des AFG teilnahmen.
Frau von Schwerin schildert sehr anschaulich und detailliert anhand vieler Einzelfallbeispiele aus ihrer täglichen Praxis, strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen für Beleidigungen, Drohungen und das Aufnehmen und Verbreiten fremder Bilder im Netz.
Des Weiteren erläuterte sie ausführlich, wie Betroffene sich Hilfe holen und gegen Cybermobbing vorgehen können. Die Webinare sind immer eine sehr gewinnbringende und informative Veranstaltung, die wir gerne wiederholen werden.
Vielen Dank Frau von Schwerin!
von Shirley Herla